- Absatzgemeinkosten
- 1. I.w.S.: ⇡ Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen nicht direkt zurechnen lassen.- 2. I.e.S.: Kosten, die nicht für einen einzelnen Absatz-(Verkaufs-)vorgang direkt erfassbar sind (⇡ Vertriebsgemeinkosten).- Beispiele: Werbekosten, Kosten der Verkaufsorganisation. Absatzgemeinkosten werden in der Praxis zunehmend genauer erfasst und Produkten, Kunden und anderen marktbezogenen Größen zugeordnet. Instrument hierfür ist häufig die ⇡ Prozesskostenrechnung.- Gegensatz: ⇡ Absatzeinzelkosten.
Lexikon der Economics. 2013.