Absatzgemeinkosten

Absatzgemeinkosten
1. I.w.S.:  Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen nicht direkt zurechnen lassen.
- 2. I.e.S.: Kosten, die nicht für einen einzelnen Absatz-(Verkaufs-)vorgang direkt erfassbar sind ( Vertriebsgemeinkosten).
- Beispiele: Werbekosten, Kosten der Verkaufsorganisation. Absatzgemeinkosten werden in der Praxis zunehmend genauer erfasst und Produkten, Kunden und anderen marktbezogenen Größen zugeordnet. Instrument hierfür ist häufig die  Prozesskostenrechnung.
- Gegensatz:  Absatzeinzelkosten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Absatzeinzelkosten — 1. Begriff: a) I.w.S.: ⇡ Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen. b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz (Verkaufs )vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten,… …   Lexikon der Economics

  • Absatzkosten — ⇡ Absatzeinzelkosten, ⇡ Absatzgemeinkosten, ⇡ Distributionskosten, ⇡ Vertriebskosten …   Lexikon der Economics

  • Absatzsegmentrechnung — Absatzsegmentanalyse, Segmentrechnung, Vertriebskostenrechnung. 1. Begriff: Kostenrechnerische Zuordnung der ⇡ Absatzeinzelkosten und ⇡ Absatzgemeinkosten auf einzelne Absatzsegmente (z.B. Abnehmergruppen, Absatzgebiete, Produkte oder… …   Lexikon der Economics

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